Jedes Buch, welches veröffentlicht wird, braucht ein Impressum. In Deutschland gilt dies sowohl für gedruckte Bücher als auch für E-Books, Magazine, Zeitschriften, Zeitungen, Websites sowie beruflich genutzte Sozial-Media-Kanäle.
In diesem Artikel erkläre ich, welche Angaben im Impressum enthalten sein müssen, welches also die Pflichtangaben sind.
Zunächst ist festzustellen, dass die Impressumspflichtangaben bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Sie sind den Pressegesetzen der einzelnen Länder zu entnehmen. Welches Landesgesetz für dich gilt, hängt von deinem Wohnsitz ab. Veröffentlichst du mit einem Verlag, ist jedoch der Sitz des Verlages ausschlaggebend.
In der nachfolgenden Liste habe ich die einzelnen Landespressegesetze verlinkt.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In allen Landespressegesetzen einheitlich wird verlangt, dass anzugeben sind:
- Namen
- ladungsfähige Anschrift
Bei einem Buch sind außerdem im Impressum aufzunehmen die Angaben:
- des Verlags
- der Druckerei
Veröffentlichst du dein Buch im Selbstverlag, musst du im Impressum Name und Anschrift des Herausgebers angeben.
1. Name
Dein Name ist, gemäß der Pressegesetze aller Länder, eine Pflichtangabe. Verlangt wird hierbei dein richtiger Name. Dein Pseudonym genügt nicht.
Möchtest du nicht preisgeben, wer sich hinter deinem Pseudonym verbirgt, musst du einen externen Dienstleister, z.B. Nordmann Books, für die Veröffentlichung deines Werkes in Anspruch nehmen.
2. Adresse
Im Impressum ist zudem deine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Ein Postfach oder die Angabe postlagernd genügen nicht. Doch auch hier gilt, veröffentlichst du dein Buch mit einem Verlag, z.B. Nordmann Books, musst du deine Adresse im Impressum deines Buches nicht angeben. Es werden dann die Kontaktdaten des Verlages vermerkt.
Eine ladungsfähige Anschrift ist übrigens eine solche, unter welcher du regelmäßig anzutreffen bist. Behördliche und gerichtliche Post muss dir dort zugestellt werden können.
Solltest du weder mit einem Verlag publizieren noch deine Adresse angeben wollen, kannst du auch ein Pseudonymisierungsdienste in Anspruch nehmen. Dieser stellt nach der entsprechenden Beauftragung eine ladungsfähige Adresse für dich bereit, über welche du deine wichtige Post erhältst.
Veröffentlichst du dein Buch mit Nordmann Books, musst du deine Adresse im Impressum deines Buches nicht angeben. An Stelle deiner Adresse erscheint dann im Impressum Verlag: Nordmann Books, Nägelstedter Gartenstraße 3, 99947 Bad Langensalza.
3. Copyright-Vermerk
Der Copyright-Vermerk ist keine Pflichtangabe. Er soll lediglich dein Urheberrecht schützen. Dieses Recht entsteht jedoch automatisch, wenn du dein Werk verfasst, nicht erst durch Anbindung des Vermerks.
Entsprechend ist auch keine Erklärung erforderlich, in welcher du ausdrücklich darauf hinweist, dass dein Buch urheberrechtlich geschützt ist und eine Vervielfältigung nicht erlaubt ist.
Nichtsdestotrotz wird der Copyright-Vermerk standardmäßig im Impressum aufgenommen. Er setzt sich zusammen aus dem Copyrightzeichen, dem Jahr der Veröffentlichung und den Namen des Rechtsinhabers (in der Regel des Autors bzw. Herausgebers).
Hier darfst du übrigens auch dein Pseudonym an Stelle deines richtigen Namens angeben.
4. Druckerei
Der Name, die Firmenbezeichnung und die Anschrift der Druckerei wird von einigen nicht von allen Bundesländern, nicht aber von allen, verlangt. Da mit den Pflichtangaben im Impressum sehr streng umzugehen ist und ebenso schnell abgemahnt werden kann, empfehle ich, die Daten der Druckerei in jedem Fall mit anzugeben. Eine Abmahnung ist nämlich nicht nur nervig, sondern kann auch teuer werden.
5. Lektoren und sonstige Beteiligte
Von Gesetzes wegen musst du Lektoren, Coverdesigner, Illustratoren und sonstige Beteiligte nicht angeben. Es empfiehlt sich dennoch, dies zu tun. Diese Menschen haben dir geholfen, dein Werk auf den Weg zum Erfolg zu bringen.
Frage diese Personen jedoch vorab, ob sie namentlich in deinem Buch genannt werden möchten.
Beachte zudem, dass verschiedene Bilddatenbanken und Fotografen als Urheber ihrer Fotos oder Grafiken, welche du verwendet hast, im Buch genannt werden wollen.
6. ISBN
Die Angabe der ISBN im Impressum ist keine Pflicht. Es empfiehlt sich dennoch, sie dort aufzuführen.
Beabsichtigst du, dein Werk mit uns zu veröffentlichen, wirst du von uns eine ISBN erhalten.
7. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek ist keine Pflichtangabe im Impressum. Es ist jedoch ein Standardvermerk, dessen Aufnahme von der Deutschen Nationalbibliothek empfohlen wird. Der Standardvermerk lautet wie folgt:
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d- nb.de abrufbar.
8. Weitere Angaben
Die Pflichtangaben im Impressum sind lediglich die Angaben, die enthalten sein müssen. Es ist jedoch nicht verboten, weitere Informationen im Impressum aufzunehmen. Beispielsweise kannst du deine Sozial-Media-Kanäle oder deine Website hier angeben. Ab der 2. Auflage ist es außerdem üblich und sinnvoll, auch die Auflage anzugeben.
9. Der richtige Platz für das Impressum
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wo das Impressum im Buch, im Magazin etc. zu verzeichnen ist. Häufig wird das Impressum auf Seite 4 des Buches, gleich nach der Titelseite, aufgenommen. Es ist jedoch auch gebräuchlich, es am Ende des Buches aufzunehmen.
10. Ein Nordmann Books Impressum
An dieser Stelle zeige ich dir, wie ein Nordmann Books Impressum aussieht. Veröffentlichst du dein Buch mit uns fällt es dir anhand dieser Darstellung dir leichter, das Impressum richtig zu erstellen.
Ich wünsche dir nun viel Erfolg bei der Gestaltung deines Impressums mit deinen eigenen Daten!